Eine wichtige gemeinsame Erklärung wurde am 2. Februar 2026 von europäischen Arbeitgeberorganisationen unterzeichnet, darunter auch HOTREC — der Hauptvertreter der Beherbergungsunternehmen (Hotels, Restaurants, Cafés, Bars) in der Europäischen Union. Der Text mit dem Titel „Final Statement Subcontracting“ richtet sich an die Mitglieder und die Gesetzgeber des Europäischen Parlaments und fordert einen ausgewogeneren Ansatz in der geplanten europäischen Gesetzgebung zur Untervergabe und deren Regulierung (Subcontracting).
Obwohl die Diskussion zunächst auf gesetzlicher Ebene den Schutz der Arbeitnehmer und die Organisation des Arbeitsmarktes fokussiert, vertreten HOTREC und die anderen Arbeitgeberorganisationen die Ansicht, dass eine unflexible Regulierung der Untervergabe die Wettbewerbsfähigkeit und den Betrieb insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen erheblich beeinträchtigen kann, einschließlich touristischer Beherbergungsbetriebe in der gesamten EU.
Was die Organisationen fordern – Die Kernaussagen der Erklärung
In der gemeinsamen Erklärung äußern die Unterzeichner Folgendes:
Untervergabe: Grundfunktion der europäischen Wirtschaft
Untervergabe — also die Vergabe von Tätigkeiten an Dritte — ist in vielen Branchen üblich, insbesondere in Dienstleistungen wie:
- Reinigung und Management von Hotels,
- Gastronomische Dienstleistungen,
- Instandhaltung von Einrichtungen,
- Logistik und Infrastruktur.
HOTREC und die anderen Organisationen betonen, dass Untervergabe an sich kein Missbrauch ist, sondern ein Instrument für operative Flexibilität.
Die bestehende europäische Gesetzgebung ist ausreichend
Die Organisationen weisen darauf hin, dass es in der EU bereits Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmer bei Subunternehmern und in Unternehmen, die mit Untervergabe arbeiten, gibt, wie zum Beispiel:
- die Richtlinie über entsandte Arbeitnehmer,
- die Vorschriften für öffentliche Aufträge,
- weitere Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmerrechte.
Auf dieser Grundlage vertreten sie die Auffassung, dass die bestehenden Regelungen vorhandene Schwächen adressieren können und dass kein neues, übermäßig strenges Regelwerk erforderlich ist.
Keine Zustimmung zu Vorschlägen für strengere Untervergabe-Regeln
Das Europäische Parlament diskutiert einen Bericht (Legislativvorschlag), der Vorschläge enthält für:
- mehr Verantwortung der Unternehmen für alle Unterauftragnehmer,
- Begrenzung der Untervergabestufen,
- einheitliche Verantwortungsmaßnahmen für jeden Arbeitnehmer auf jeder Ebene der Zusammenarbeit.
Die Arbeitgeberorganisationen sind der Ansicht, dass ein solcher Ansatz:
- die Bürokratie erhöht,
- die Flexibilität der Unternehmen verringert,
- kleine und mittlere Unternehmen (die im Tourismus/Beherbergung die Mehrheit stellen) finanziell belastet,
- die tatsächlichen Probleme in den Arbeitsbeziehungen nicht löst.
Forderung an das Europäische Parlament zur Ablehnung oder Anpassung bestimmter Punkte
HOTREC und die anderen Organisationen rufen das Parlament dazu auf, sicherzustellen, dass ein neues Gesetz oder eine Richtlinie:
- die bestehende Funktionsweise der Unternehmen respektiert,
- die Anwendung der bestehenden Regelungen stärkt,
- den Arbeitgebern keine unverhältnismäßige Belastung auferlegt.
Was diese Gesetzgebung im Europäischen Parlament bedeutet
Kurz zusammengefasst:
- Das Europäische Parlament bearbeitet einen Bericht über die Regulierung der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Subunternehmern (Subcontracting) in verschiedenen Sektoren.
- Ziel ist es, missbräuchliche Formen „flexibler Arbeit“ zu verhindern und einen angemessenen Rahmen für alle, die über Untervergabe arbeiten, zu sichern.
- Der Bericht enthält Vorschläge für eine umfassendere Verantwortung der Arbeitgeber, auch bei mehrstufigen Untervergabe-Ketten.
Dies hat Reaktionen von Arbeitgeberorganisationen (wie HOTREC, BusinessEurope und weiteren Verbänden) ausgelöst, die argumentieren, dass bereits ausreichende EU-Arbeitsgesetze existieren und dass zusätzliche Verantwortung unnötig auf die Arbeitgeber übertragen wird.
Die Diskussion befindet sich in der Konsultationsphase vor der endgültigen Abstimmung des Parlaments.
Was das für Tourismus und Beherbergung bedeutet
Für Beherbergungsunternehmen:
- Tourismus und Beherbergung bauen maßgeblich auf Untervergabe auf, z. B. bei:
- Reinigung,
- Technischer Instandhaltung,
- Catering,
- Empfangsdiensten,
- Gästetransport.
- Ein strenger, unklarer oder unflexibler Rahmen kann Folgendes verursachen:
- Steigende Betriebskosten,
- Abschreckung kleiner Unternehmen,
- Verringerung der Flexibilität bei Kooperationen,
- Verzögerung von Investitionen, insbesondere auf kleinen Inseln oder in Randgebieten.
Für Arbeitnehmer:
- Die bestehenden EU-Richtlinien bieten bereits Schutz für Personen, die über Subunternehmer arbeiten.
- Arbeitgeberorganisationen betonen, dass eine bessere Anwendung dieser Regelungen nützlicher ist als zusätzliche gesetzliche Verantwortung.
Für KMU & Insel-Tourismus:
- Kleine und mittlere touristische Unternehmen machen 80–90 % des Beherbergungssektors aus.
- Weitere Belastungen durch Verantwortung auf jeder Stufe der Kette könnten bedeuten:
- Weniger Investitionen in Ausstattung und Personal,
- Operative Schwierigkeiten,
- Kostenweitergabe an die Besucher.
Schlussfolgerung
HOTREC und die anderen Arbeitgeberorganisationen in der EU wollen:
✔ Die Flexibilität im Subcontracting erhalten,
✔ Die Anwendung bestehender Arbeitsgesetze verbessern,
✔ Übermäßige Regelungen vermeiden, die Unternehmen belasten,
✔ Dass das Europäische Parlament vor der endgültigen Entscheidung mehr Experten und Unternehmer anhört.


















