Die Europäische Kommission schlägt heute die Einführung eines digitalen grünen Zertifikats vor, um die Freizügigkeit innerhalb der EU während der COVID-19-Pandemie zu erleichtern. Das digitale grüne Zertifikat dient als Nachweis dafür, dass eine Person gegen COVID-19 geimpft wurde, ein negatives Testergebnis erhalten hat oder von COVID-19 genesen ist.
Es wird unentgeltlich in digitaler Form oder in Papierform bereitgestellt. Es wird einen QR-Code enthalten, um die Sicherheit und Authentizität des Zertifikats zu gewährleisten. Die Kommission wird ein Zugangsportal einrichten, um sicherzustellen, dass alle Zertifikate in der gesamten EU überprüft werden können, und die Mitgliedstaaten bei der technischen Implementierung von Zertifikaten unterstützen. Die Mitgliedstaaten sind weiterhin dafür zuständig zu entscheiden, von welchen Beschränkungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit Reisende ausgenommen werden können, müssen diese Ausnahmen jedoch in gleicher Weise auf Reisende anwenden, die Inhaber eines digitalen grünen Zertifikats sind.
Die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Kommission Věra Jourová erklärte: „Das digitale grüne Zertifikat bietet eine EU-weite Lösung, die sicherstellen soll, dass die Bürgerinnen und Bürger in der EU von einem harmonisierten digitalen Instrument zur Förderung der Freizügigkeit in der EU profitieren. Dies ist eine gute Botschaft und eine Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung. Unser Hauptanliegen ist die Bereitstellung eines benutzerfreundlichen, diskriminierungsfreien und sicheren Instruments, das den Datenschutz uneingeschränkt achtet. Und wir arbeiten weiter auf internationale Konvergenz mit anderen Partnern hin.“
EU-Justizkommissar Didier Reynders erklärte: „Mit dem digitalen grünen Zertifikat verfolgen wir einen europäischen Ansatz, um sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger in der EU und ihre Familienangehörigen in diesem Sommer sicher und unter minimalen Einschränkungen reisen können. Das digitale grüne Zertifikat ist keine Vorbedingung für die Freizügigkeit und wird zu keinerlei Diskriminierung führen. Ein gemeinsamer EU-Ansatz wird uns nicht nur dabei helfen, die Freizügigkeit innerhalb der EU schrittweise wiederherzustellen und eine Fragmentierung zu vermeiden. Es bietet auch die Chance, globale Standards zu beeinflussen und auf der Grundlage unserer europäischen Werte wie Datenschutz mit gutem Beispiel voranzugehen.“
Die heute von der Kommission vorgeschlagene Verordnung enthält folgende Kernelemente:
- Zugängliche und sichere Zertifikate für alle EU-Bürger/innen:
- Das digitale grüne Zertifikat umfasst drei Arten von Zertifikaten: Impfzertifikate, Testzertifikate (NAAT-/RT-PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) und Zertifikate für Personen, die von COVID-19 genesen sind.
- Die Zertifikate werden in digitaler Form oder in Papierform ausgestellt. In beiden Fällen werden sie über einen QR-Code verfügen, der die erforderlichen Schlüsselinformationen sowie eine digitale Signatur enthält, um die Echtheit des Zertifikats zu gewährleisten.
- Die Kommission wird ein Zugangsportal einrichten und die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von Software unterstützen, die die Behörden zur Überprüfung aller Zertifikatsignaturen in der gesamten EU nutzen können. Keine personenbezogenen Daten von Zertifikatsinhabern passieren das Zugangsportal oder werden vom prüfenden Mitgliedstaat gespeichert.
- Die Zertifikate werden unentgeltlich und in der Amtssprache bzw. den Amtssprachen des ausstellenden Mitgliedstaats sowie in Englisch verfügbar sein.
- Nichtdiskriminierung:
- Alle Personen – ob geimpft oder nicht – sollten bei Reisen in der EU vom digitalen grünen Zertifikat profitieren. Um eine Diskriminierung nicht geimpfter Personen zu verhindern, schlägt die Kommission vor, nicht nur interoperable Impfzertifikate, sondern auch COVID-19-Testzertifikate sowie Zertifikate für Personen, die von COVID-19 genesen sind, auszustellen.
- Gleiche Rechte für Reisende mit digitalem grünem Zertifikat – Wenn Mitgliedstaaten Impfnachweise anerkennen, um auf bestimmte Einschränkungen aus Gründen der öffentlichen Gesundheit wie Testpflicht oder Quarantäne zu verzichten, müssten sie unter denselben Bedingungen Impfzertifikate anerkennen, die im Rahmen des digitalen grünen Zertifikats ausgestellt wurden. Diese Verpflichtung soll auf Impfstoffe beschränkt sein, denen eine EU-Zulassung erteilt wurde, doch können die Mitgliedstaaten beschließen, weitere Impfstoffe anzuerkennen.
- Mitteilung anderer Maßnahmen – Wenn ein Mitgliedstaat Inhaber eines digitalen grünen Zertifikats weiterhin zu Quarantäne oder Tests verpflichtet, muss er dies der Kommission und allen anderen Mitgliedstaaten mitteilen und die Gründe dafür darlegen.
- Nur wesentliche Informationen und sichere personenbezogene Daten:
- Die Zertifikate sollen einen begrenzten Satz von Informationen wie Name, Geburtsdatum, Ausstellungsdatum, relevante Informationen über Impfstoffe/Tests/Genesung und eine eindeutige Kennung enthalten. Diese Daten können nur überprüft werden, um die Echtheit und Gültigkeit der Zertifikate zu bestätigen und zu überprüfen.
Das digitale grüne Zertifikat soll in allen EU-Mitgliedstaaten gelten und auch Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz offenstehen. Das digitale grüne Zertifikat sollte allen Bürgerinnen und Bürgern in der EU und ihren Familienangehörigen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit ausgestellt werden. Es sollte auch Drittstaatsangehörigen mit Wohnsitz in der EU und Besuchern, die das Recht haben, in andere Mitgliedstaaten zu reisen, ausgestellt werden.
Die Einführung des digitalen grünen Zertifikats ist eine vorübergehende Maßnahme. Sie wird ausgesetzt, sobald die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Ende der internationalen COVID-19-Gesundheitsnotlage erklärt hat.
Die nächsten Schritte
Damit dieser Vorschlag noch vor dem Sommer umgesetzt werden kann, muss er zügig vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden.
Parallel dazu müssen die Mitgliedstaaten den Vertrauensrahmen und die im Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste vereinbarten technischen Standards umsetzen, um die rechtzeitige Implementierung des grünen digitalen Zertifikats, die Interoperabilität und die uneingeschränkte Einhaltung des Schutzes personenbezogener Daten sicherzustellen. Ziel ist es, die technischen Arbeiten und den Vorschlag in den kommenden Monaten abzuschließen.
Hintergrund
Um die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus einzuhalten, wurden Reisende in der EU aufgefordert, verschiedene Dokumente wie ärztliche Bescheinigungen, Testergebnisse oder Erklärungen vorzulegen. Das Fehlen standardisierter Formate hat dazu geführt, dass Reisenden Probleme widerfahren, wenn sie sich innerhalb der EU bewegen. Auch wurde von Betrug und gefälschten Dokumenten berichtet.
In ihrer im Anschluss an die informellen Videokonferenzen vom 25. und 26. Februar 2021 abgegebenen Erklärung forderten die Mitglieder des Europäischen Rates, die Arbeit an einem gemeinsamen Konzept für Impfzertifikate fortzusetzen. Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten im Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste, einem freiwilligen Zusammenschluss, der die für elektronische Gesundheitsdienste zuständigen nationalen Behörden verbindet, an der Vorbereitung der Interoperabilität von Impfzertifikaten. Leitlinien wurden am 27. Januar und am 12. März aktualisiert, und am 12. März 2021 wurde eine Einigung über den Entwurf des Vertrauensrahmens erzielt.
Die Kommission hat heute einen Legislativvorschlag zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für ein digitales grünes Zertifikat angenommen. Die Kommission hat auch einen flankierenden Vorschlag angenommen, um sicherzustellen, dass das digitale grüne Zertifikat auch Drittstaatsangehörigen mit Wohnsitz in der EU oder in assoziierten Schengen-Ländern sowie Besuchern, die das Recht haben, in andere Mitgliedstaaten zu reisen, ausgestellt wird. Aus rechtlichen Gründen sind getrennte Vorschläge für EU-Bürger/innen und Drittstaatsangehörige erforderlich, wobei EU-Bürger/innen und berechtigte Drittstaatsangehörige für die Zwecke der Zertifikate nicht unterschiedlich behandelt werden.
Die neuesten, von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen über die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus sowie Reisebeschränkungen sind auf der Website „Re-open EU“ abrufbar.