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Digitales COVID-Zertifikat der EU: EU-Gateway startet in sieben Ländern einen Monat früher als geplant

EINRICHTUNG REISEN TOURISMUS

Heute ist ein weiterer wichtiger Meilenstein des digitalen COVID-Zertifikats der EU erreicht, denn das technische System auf der EU-Ebene, mit dem die Zertifikate sicher und unter Wahrung des Datenschutzes geprüft werden können, geht online. Das EU-Zertifikat wurde von der Kommission vorgeschlagen, damit wir im Sommer wieder gefahrlos reisen können. Es ist kostenlos, sicher und für alle zugänglich. Bei dem Zertifikat, das in elektronischer Form und auf Papier ausgestellt werden kann, handelt es sich um einen Nachweis, dass die Inhaberinnen und Inhaber gegen das Coronavirus geimpft sind, negativ getestet wurden oder von COVID-19 genesen sind.

Nachdem das Europäische Parlament und der Rat am 20. Mai eine politische Einigung über die Verordnung mit den Einzelheiten für das Zertifikat erzielt haben, geht das technische Herzstück des EU-Systems heute online. Über dieses in nur zwei Monaten errichtete EU-Gateway können die im QR-Code der Zertifikate enthaltenen Sicherheitsfunktionen geprüft werden. So können sich Bürger und Behörden vergewissern, dass die Zertifikate echt sind. Dabei werden keine personenbezogenen Daten weitergegeben oder gespeichert. Mit der heutigen Inbetriebnahme des Gateways sind die Vorarbeiten auf EU-Ebene nun abgeschlossen.

money tourism copyright photo
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Seit dem 10. Mai haben bereits 22 Länder das Gateway erfolgreich getestet. Die Verordnung gilt zwar erst ab dem 1. Juli, aber alle Mitgliedstaaten, die die technischen Tests absolviert haben und Zertifikate ausstellen und prüfen können, können das System nun auf freiwilliger Basis nutzen. Sieben Mitgliedstaaten – Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Kroatien, Polen und Tschechien – haben beschlossen, sich schon heute an das Gateway anzuschließen und damit zu beginnen, EU-Zertifikate auszugeben, andere wiederum wollen das digitale COVID-Zertifikat der EU erst dann einführen, wenn alle Funktionen auf der nationalen Ebene geschaffen wurden. Daher werden in den kommenden Tagen und Wochen mehr Länder hinzukommen. Über den aktuellen Stand informiert eine eigens eingerichtete Website.

Nächste Schritte

Die politische Einigung vom 20. Mai muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat noch förmlich angenommen werden. Die Verordnung tritt am 1. Juli in Kraft, wobei den Mitgliedstaaten, die noch mehr Zeit brauchen, bis sie Zertifikate ausstellen können, eine Übergangsfrist von sechs Wochen eingeräumt wird. Parallel dazu wird die Kommission die Mitgliedstaaten weiterhin technisch und finanziell dabei unterstützen, sich an das Gateway anzuschließen.

Stellungnahmen aus dem Kommissionskollegium

Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton erklärte: „Die heutige Inbetriebnahme des Gateways ist ein wichtiger Schritt, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, mit der Nutzung des Gateways und der Ausstellung von digitalen COVID-Zertifikaten der EU zu beginnen. Sieben Mitgliedstaaten sind ein guter Anfang. Ich appelliere an die anderen, sich möglichst bald anzuschließen. Wenn die Vorbereitungen rechtzeitig abgeschlossen werden, kann das System ab dem 1. Juli, ab dem die vorgeschlagene Verordnung gilt, uneingeschränkt in Betrieb gehen, und die EU wird bis zum Sommer wieder offen sein.“

Stella Kyriakides, EU-Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, fügte hinzu: „Das digitale COVID-Zertifikat der EU zeugt von dem Mehrwert elektronischer Gesundheitsdienste für unsere Bürgerinnen und Bürger. Die Mitgliedstaaten sollten unbedingt in den kommenden Wochen ihre nationalen Systeme zur Ausstellung, Speicherung und Prüfung von Zertifikaten fertigstellen, damit das System rechtzeitig zur Ferienzeit funktionsfähig ist. Die EU-Bürgerinnen und -Bürger freuen sich darauf, wieder zu reisen, und möchten dies in aller Sicherheit tun können. Das EU-Zertifikat trägt entscheidend dazu bei.“

Didier Reynders, Kommissar für Justiz, erklärte hierzu: „Mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU können die europäischen Bürgerinnen und Bürger wieder frei und sicher reisen. Es zeugt von Europas technologischer Spitzenposition unter voller Wahrung unserer Werte und Grundsätze – Datenschutz, Inklusion und Verhältnismäßigkeit. Es ist wichtig, dass alle Mitgliedstaaten die nächsten Wochen nutzen, um die Vorbereitungen abzuschließen, damit das System ab dem 1. Juli voll funktionsfähig ist.“

Hintergrund

Am 17. März 2021 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein COVID-Zertifikat der EU vor, damit EU-Bürgerinnen und -Bürger ihr Recht auf Freizügigkeit in der EU während der Pandemie auf sichere Weise ausüben können. Am 20. Mai erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über den Vorschlag.

Parallel zum Gesetzgebungsverfahren hat die Kommission mit Vertretern der Mitgliedstaaten im eHealth-Netz, zu dem sich für elektronische Gesundheitsdienste zuständige nationale Behörden freiwillig zusammengeschlossen haben, intensiv an der technischen Umsetzung gearbeitet. Am 21. April wurden Leitlinien mit technischen Spezifikationen angenommen, die auf im Januar verabschiedeten und im März aktualisierten Leitlinien aufbauen. Am selben Tag wurde auch der im März gebilligte Entwurf eines Vertrauensrahmens vorgelegt. Außerdem wurde mit den Mitgliedstaaten ein Gestaltungsmuster entwickelt, damit die in Papierform ausgestellten COVID-Zertifikate der EU leichter erkennbar sind.

Das EU-Gateway wurden von T-Systems und SAP entwickelt und ist im Rechenzentrum der Kommission in Luxemburg angesiedelt. Über das Gateway können die digitalen Signaturen in den QR-Codes der Zertifikate geprüft werden, ohne dass personenbezogene Daten weitergegeben oder gespeichert werden. Die erforderlichen Signaturschlüssel sind auf Servern auf nationaler Ebene hinterlegt. Über das Gateway können nationale Apps und Systeme in der ganzen EU zu Prüfzwecken auf diese Schlüssel zugreifen.

Die Kommission hat auch Referenzsoftware und Apps für die Ausstellung, Speicherung und Prüfung der Zertifikate entwickelt, um die Einführung in den Mitgliedstaaten zu erleichtern. Die Referenzsoftware und Apps wurden auf GitHub veröffentlicht und werden von 12 Mitgliedstaaten genutzt.

Die neuesten von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen über die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus sowie Reisebeschränkungen sind über die Plattform „Re-open EU“ abrufbar.

Weitere Informationen

Vorschläge für ein digitales grünes Zertifikat zur Erleichterung der Freizügigkeit in der EU

Vorschlag für ein digitales grünes Zertifikat für Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten oder dort wohnen

Vorschlag der Kommission zur Änderung der Empfehlung des Rates vom 13. Oktober 2020 für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie

Fragen und Antworten (aktualisiert)

Factsheet

Website

Neues Videomaterial

Video über das digitale COVID-Zertifikat der EU

Re-open EU

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