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EXKLUSIV: Die Hotels in Mykonos und Santorini außerhalb des Entwicklungsgesetzes

EINRICHTUNG FIRMEN HOTELS

Auf dem Weg zur Unterzeichnung befindet sich der Gemeinsame Ministerbeschlusses der Ministerien für Entwicklung und Tourismus über den Status des Fremdenverkehrs im Rahmen des neuen Entwicklungsgesetzes 4887/2022, das im Februar verabschiedet wurde, und nach Angaben aus gut unterrichteten Quellen bleiben alle Hotelinvestitionen in Mykonos und Santorin von der Beihilfe ausgeschlossen. Nach diesen Informationen, die noch mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger bestätigt werden müssen, die voraussichtlich bis Freitag erfolgen wird, werden vom Entwicklungsgesetz nicht nur Zuschüsse für neue Hotels auf diesen beiden Inseln, sondern auch Renovierungen – Modernisierung ausgeschlossen.

MONEY & TOURISM hat am vergangenen Freitag mit einem ausführlichen Bericht auf das Thema aufmerksam gemacht, da bis zum letzten Moment ernsthaft die Möglichkeit erwogen wurde, weitere Inseln der Südägäis vom Entwicklungsgesetz auszuschließen, allen voran Paros, während der Ausschluss der Inseln vom Entwicklungsgesetz zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. 1.1.2023) ebenfalls auf dem Tisch lag. Diese von M&T bekannt gegebenen Pläne haben heftige Reaktionen hervorgerufen, wobei zu betonen ist, dass sich der für den Tourismus vorgesehene Betrag auf lediglich 150 Millionen Euro beläuft… Zum Vergleich: Der gleiche Betrag wird von der Regierung für den Austausch von Elektrogeräten in den Haushalten bereitgestellt.

Die 150 Millionen Euro werden an alle 13 Regionen des Landes mit einer maximalen Beihilfe von 3 Millionen Euro vergeben (statt der 10 Millionen, die in dem im Februar verabschiedeten Gesetz vorgesehen sind). Im Durchschnitt hadelt es sich also um 12 Millionen pro Region. Auf Kreta – und entsprechend auch in der Region Südliche Ägäis – können z.B. nur 4 Fremdenverkehrsinvestitionen mit jeweils 3 Millionen gefördert werden!

Mit dieser Frage wendete sich der Journalist Nikos Andritsos an den stellvertretenden Finanzminister Theodoros Skylakakis, der daraufhin antwortete, dass Unternehmen im Tourismusgewerbe über ein Bankprofil verfügen müssen und sich zur Finanzierung ihrer Investitionen an Banken wenden können. Erwähnenswert ist jedoch ein ausführlicher Bericht in der Zeitung KATHIMERINI vom vergangenen Sonntag, demzufolge „80 % der griechischen Unternehmen außerhalb des Bankensystems stehen“…

Die Wiedereinführung der Sättigungsregelung für diese beiden Inseln, obwohl sie bei den Touristen hoch im Kurs stehen, ruft jedoch Reaktionen in der Tourismusbranche hervor, und es besteht die Möglichkeit, dass die zuständigen Ministerien eine Änderung vornehmen, und zwar im wahrsten Sinne des Wortes „um fünf nach zwölf“.

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