Austrian Airlines

Neue Landeverbote zwingen Austrian Airlines zu Streichungen

LUFTFAHRT
• Österreichisches Gesundheitsministerium verordnete neue Landeverbote ab 16. Juli
• Austrian Airlines muss bis 31. Juli zahlreiche Flüge streichen, vor allem Richtung Balkan
• „Plädieren für einheitliche und stabile Reisepolitik in EU“, sagt CCO Andreas Otto Das österreichische Gesundheitsministerium hat die Liste der Landeverbote massiv erweitert.

Ab Donnerstag, 16. Juli 2020, dürfen u.a. aus folgenden Ländern keine regulären Flüge mehr in Österreich landen: Ägypten, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Rumänien und Serbien. Zudem wurden u.a. die Landeverbote für Maschinen aus Großbritannien, Schweden und der Ukraine verlängert. Die Verordnung gilt bis 31. Juli.

Aufgrund dieses behördlichen Verbots muss Austrian Airlines daher von 16. bis 31. Juli die Flüge zwischen Wien und folgenden Destinationen streichen: Belgrad, Bukarest, Kairo, Kiew, London, Podgorica, Pristina, Sarajevo, Sibiu, Skopje, Sofia, Stockholm, Tirana und Varna. Die Landeverbote werden auch Auswirkungen auf das restliche Streckennetz von Austrian Airlines haben, da viele Transferpassagiere auf den betroffenen Routen reisen. Diese werden auf Folgeflügen fehlen, zum Beispiel in die USA.

„Wir haben natürlich Verständnis dafür, dass Gesundheit oberste Priorität in der aktuellen Situation hat. Es bleibt gemeinsames Ziel, die Pandemie einzudämmen. Allerdings sind pauschale Reiseverbote für ganze Länder – und das mit extrem kurzem Vorlauf – für uns und unsere Gäste eine enorme Herausforderung. Wir plädieren für eine einheitliche und stabile Reisepolitik innerhalb der EU, um den Standort Wien als Verkehrsknotenpunkt nicht nachhaltig zu schwächen. Geschäftsreisende und andere Transferpassagiere werden ansonsten andere Wege finden, um auf die Langstrecke zu kommen“, sagt Austrian Airlines CCO Andreas Otto. „Wir wollen und müssen gemeinsam mit Behörden und Flughafen schnellstens eine Lösung für den Transferverkehr finden, um unkontrollierte Einreisen zu verhindern“, so der Austrian Airlines Vorstand weiter.

Passagiere, deren Flug gestrichen wurde, und die nicht von den Umbuchungsmöglichkeiten Gebrauch machen möchten, können eine Rückerstattung über das Onlineformular auf der Website von Austrian Airlines beantragen. Fluggäste, die ihren Flug zu einem späteren Zeitpunkt wahrnehmen möchten, haben verschiedene Umbuchungsoptionen und können ihre neue Reise bis Ende 2021 beginnen.

Auf der Austrian Airlines Website finden Passagiere weitere aktuelle Informationen zu den Themen Reisen in Zeiten von Corona, Flugplan, Maskenpflicht, Einreisebestimmungen oder Umbuchungsregelungen. Die Angaben werden laufend ergänzt.

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