Seit dem 1. Oktober gelten neue Vorschriften für Immobilien, die zur Kurzzeitvermietung angeboten werden. Kontrolleinheiten der griechischen Steuerbehörde (AADE) und des Tourismusministeriums führen Inspektionen durch, wobei die Bußgelder bei Nichtbefolgung ab 5.000 Euro beginnen.
Auf der Website des Tourismusministeriums wurde das neue „Kontrollblatt für Kurzzeitvermietungsimmobilien“ veröffentlicht, das als Leitfaden für die einzuhaltenden Anforderungen dient. Auf dem Blatt werden die Kontrollen aufgeführt, die von den Prüfteams durchgeführt werden, und es besteht die Möglichkeit, bei Verstößen Fotos anzuhängen.
Die grundlegenden Regeln, die überprüft werden, sind wie folgt:
- Die Immobilie muss als Hauptnutzungsfläche ausgewiesen sein, wie es aus der Baugenehmigung hervorgeht.
- Schlafzimmer müssen über natürliche Beleuchtung und Belüftung verfügen, über Fenster mit bestimmten Maßen.
- Die Öffnungen müssen zu Gemeinschafts- oder Freiflächen oder zu Seiten führen, die mit halbüberdachten Bereichen verbunden sind.
- Klimaanlage ist mindestens in den Schlafzimmern vorgeschrieben, außer in Gebieten über 600 Meter Höhe.
- Es ist eine Haftpflichtversicherung von einem zugelassenen Versicherungsunternehmen erforderlich.
- Eine Verantwortlichkeitserklärung des Installateurs über das Vorhandensein eines FI-Schutzschalters oder Fehlerstromschutzschalters ist notwendig.
- Tragbarer Pulver- oder Wasserlöscher mit mindestens 6 kg pro 100 m² ist Pflicht.
- Rauchmelder müssen in Schlafzimmern und Küche installiert sein.
- Sicherheitsbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnungen an allen Ausgängen.
- Gültige Schädlingsbekämpfungs- und Entwesungszertifikate.
- Eine Liste mit Notrufnummern an gut sichtbarer Stelle.
Darüber hinaus wird vorgesehen, dass Immobilien, die als Keller, Lager oder Garage gemeldet sind, automatisch aus dem Register entfernt werden. Internationale Plattformen werden über die Sperrung der entsprechenden Einträge informiert. Es wird geschätzt, dass etwa 5–10 % der derzeit auf Kurzzeitvermietungsplattformen angezeigten Immobilien als nicht zulässig eingestuft und gelöscht werden.
Für jede Kontrolle ist eine zehntägige Vorankündigung an den Verwalter der Immobilie vorgesehen, in der auf mögliche Beanstandungen hingewiesen wird. Bei Verstößen wird ein Bußgeld ab 5.000 Euro verhängt, mit der Möglichkeit, die Kontrollen zu wiederholen.



















