-Die Nutzung von Tatoi auf Wettbewerbskurs – Das gesamte Rahmenwerk, die Gebäude und Nutzungsmöglichkeiten
Die Verfahren zur Nutzung von Gebäuden und Flächen des ehemaligen Königlichen Anwesens von Tatoi sind nun voll im Gange, wobei die Hellenische Gesellschaft für Beteiligungen und Vermögen (ΕΕΣΥΠ A.E.) eine zentrale Rolle bei der Vorbereitung und Förderung des Projekts übernimmt. Laut der offiziellen Ausschreibung im November wurde die Einheit für Verträge von strategischer Bedeutung (PPF) der ΕΕΣΥΠ mit der Projektvorbereitung für das Vorhaben „Wiederverwendung, Entwicklung, Aufwertung und Nutzung der Gebäude und Flächen des ehemaligen Königlichen Anwesens von Tatoi“ betraut, gemäß Artikel 5Γ des Gesetzes 3986/2011, wobei die Vergabestelle das Kulturministerium ist.
Im Rahmen dessen führt die ΕΕΣΥΠ einen öffentlichen internationalen elektronischen Wettbewerb mit geschlossenem Verfahren durch, der über das Nationale System für Elektronische Öffentliche Ausschreibungen (ΕΣΗΔΗΣ) abgewickelt wird. Der Wettbewerb trägt die Systemnummer 217746 und wird über das Online-Portal des ΟΠΣ ΕΣΗΔΗΣ (www.promitheus.gov.gr) durchgeführt, wo alle Ausschreibungsunterlagen und Begleitdokumente veröffentlicht sind. Der Abgabetermin für die Angebote der Phase A (Interessensbekundung) ist auf Montag, den 26. Januar 2026, um 13:00 Uhr (griechische Zeit) festgelegt.
Der Wettbewerb betrifft einen Konzessionsvertrag und keinen Verkauf; der griechische Staat behält das volle Eigentum sowohl am Land als auch an den Gebäuden. Gegenstand der Konzession sind insgesamt 24 bestehende Gebäude innerhalb des Anwesens mit einer Gesamtfläche von etwa 6.400 Quadratmetern, die auf bestimmte Entwicklungszonen verteilt sind, wie im Speziellen Bebauungsplan vorgesehen. Das gesamte Anwesen, mit einer Fläche von etwa 42.000 Hektar, behält den Charakter eines historischen Ortes, einer archäologischen Stätte und eines geschützten Natura-2000-Gebiets, was strenge Vorgaben für jede Intervention stellt.
Die Philosophie der Nutzung, wie ausdrücklich in der Ausschreibung dargelegt, basiert auf einer sanften Wiederverwendung der bestehenden Gebäude und nicht auf Neubauten. Restaurierungen und funktionale Aufwertungen der bestehenden Gebäudehüllen sind erlaubt, mit begrenzten Ergänzungen von bis zu 10 % pro Gebäude, ausschließlich aus Gründen der Funktionalität, Zugänglichkeit und Installation von elektromechanischer Ausstattung. Jede Intervention unterliegt der Genehmigung des Kulturministeriums und der zuständigen Beratungsgremien.
Hinsichtlich der zulässigen Nutzungen sieht der Plan eine Mischung aus Kultur, Freizeit und begrenzter Beherbergung vor. Insbesondere ist die Entwicklung kleinerer Hotelbetriebe im sanften Rahmen erlaubt, mit klaren Kapazitätsgrenzen: In Zone D2 sind bis zu 60 Betten vorgesehen, in Zone D3 bis zu 100 Betten. Diese Regelung schließt ausdrücklich die Errichtung großer Hotelanlagen oder Ferienresorts aus und ordnet die Beherbergung in eine ergänzende Rolle ein, verbunden mit dem kulturellen Charakter des Anwesens.
VOLLSTÄNDIGE AUSSCHREIBUNG, HIER EINSEHEN
Gleichzeitig sind gastronomische und Freizeitnutzungen wie Restaurants, Cafés und Imbissbetriebe sowie kulturelle Funktionen, Museum- und Ausstellungsräume, Veranstaltungsorte und spezialisierte Konferenzeinrichtungen zulässig. In bestimmten Zonen sind auch landwirtschaftliche und agrotouristische Aktivitäten vorgesehen, um die historische Verbindung des Anwesens zur Primärproduktion zu erhalten.
Der Konzessionär, der aus dem Verfahren hervorgeht, übernimmt vollständig die Finanzierung der Studien, die Restaurierung der Gebäude, deren Betrieb und Instandhaltung während der gesamten Laufzeit des Konzessionsvertrags sowie die Einhaltung aller umwelt-, stadtplanungs- und denkmalrechtlichen Auflagen. Das Verfahren richtet sich an Investitionsgesellschaften mit nachweislicher finanzieller Stabilität und Erfahrung in der Umsetzung komplexer Projekte zur kulturellen und touristischen Nutzung.
Es handelt sich um ein komplexes Projekt mit hohen Anforderungen, langfristigem Horizont und striktem Rahmen, das darauf abzielt, ein historisches und ökologisches Erbe in ein funktionales Ziel für Kultur und sanfte Erholung zu verwandeln, ohne dessen Charakter zu verändern.
Was die Ausschreibung genau umfasst
Was ist der Wettbewerb
- Öffentlicher internationaler Wettbewerb in zwei Phasen
- Betreff: Konzessionsvertrag, kein Verkauf
- Auftraggeber: Griechischer Staat
- Durchführende Stelle: Hellenische Gesellschaft für Beteiligungen und Vermögen (ΕΕΣΥΠ)
- Laufende Phase: Phase A – Interessensbekundung
Was vergeben wird
- 24 bestehende Gebäude
- Gesamtfläche der Gebäude: ca. 6.400 m²
- Standort: innerhalb des ehemaligen königlichen Anwesens Tatoi
- Das Grundstück bleibt öffentlich
Charakteristika des Anwesens
- Historischer Ort
- Ausgewiesener archäologischer Bereich
- Eingegliedert in das Natura-2000-Netzwerk
- Strenge Aufsicht durch das Kulturministerium
- Spezieller Bebauungsplan in Kraft
Erlaubte Nutzungen
- Sanfte Hotelunterbringung
- Gastronomie und Freizeit
- Kulturelle und Ausstellungsnutzungen
- Kongress- und Veranstaltungsräume spezieller Art
- Landwirtschaftliche und agrartouristische Tätigkeiten
Hotelkapazität (klare Grenzen)
- Zone D2: bis zu 60 Betten
- Zone D3: bis zu 100 Betten
- Gesamt: Kleinmaßstab-Unterbringung
- Resorts oder massentouristische Entwicklungen nicht erlaubt
Erlaubtes Bauen
- Restaurierung bestehender Gebäude
- Erweiterungen bis zu 10 % pro Gebäude
- Nur für:
- funktionale Zwecke
- Barrierefreiheit
- elektromechanische Anlagen
- Keine großflächige Neubebauung
Verpflichtungen des Konzessionärs
- Finanzierung der Restaurierung
- Ausführungsplanungen
- Betrieb und Management
- Wartung von Gebäuden und Infrastruktur
- Einhaltung aller Umwelt- und Denkmalschutzauflagen
Wer teilnehmen kann
- Unternehmen oder Konsortien
- Griechisch oder international
- Nachweislich:
- finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erfahrung mit Kultur- und Tourismusprojekten
- Fähigkeit zur Verwaltung komplexer Immobilien
Ablauf des Verfahrens
- Phase A: Vorauswahl der Investoren
- Phase B: Bindende Angebote
- Auswahl des Konzessionärs
- Gründung einer Zweckgesellschaft
- Unterzeichnung des Konzessionsvertrags



















