Am Mittwoch hat das Europäische Parlament seine Position zur Überarbeitung der Änderungen der europäischen Passagierrechte im Luftverkehr beschlossen, die von den EU-Mitgliedstaaten im Juni 2025 vorgeschlagen wurden. Das Votum fiel mit 632 Ja-, 15 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments wollen das Recht der Flugpassagiere auf Entschädigung oder Umbuchung auf einen anderen Flug sowie auf Entschädigungsansprüche bei Verspätungen von mehr als drei Stunden, Flugannullierungen oder verweigertem Boarding beibehalten. Der Rat drängt darauf, Entschädigungen erst nach vier bis sechs Stunden Verspätung zu gewähren, abhängig von der Flugdistanz. Das Parlament lehnt außerdem eine Kürzung der derzeitigen Entschädigungsbeträge bei Verspätungen oder Flugproblemen ab und schlägt vor, Entschädigungsgrenzen zwischen 300 und 600 Euro je nach Flugstrecke festzulegen. Die Regierungen der Mitgliedstaaten möchten Entschädigungen dagegen zwischen 300 und 500 Euro ansetzen.
Da die Haftung der Fluggesellschaften auf Situationen beschränkt ist, die in ihrer Kontrolle liegen, möchte das Parlament die Liste der außergewöhnlichen Umstände aktualisieren, unter denen Airlines von ihrer Entschädigungspflicht befreit sind. Derzeit zählen hierzu Naturkatastrophen, Krieg, Wetterbedingungen oder unvorhersehbare Arbeitskonflikte, die den Luftfahrtbetreiber, den Flughafen oder den Flugsicherungsanbieter betreffen. Die Abgeordneten wollen, dass diese Liste als abschließend und dauerhaft gilt, während die Kommission eine regelmäßige Überprüfung vorschlägt.
Die Abgeordneten stimmen der Position des Rates zu, dass Fluggesellschaften weiterhin verpflichtet sind, alle zwei Stunden Snacks für gestrandete Passagiere bereitzustellen, nach drei Stunden ein Mittag- oder Abendessen anzubieten und bei längeren Verspätungen bis zu drei Übernachtungen zu übernehmen. Die Begrenzung auf drei Übernachtungen soll den Airlines mehr Planbarkeit geben und sie vor unnötigen Kosten schützen.
Schnellere und einfachere Rückerstattungen
Das Parlament möchte vorausgefüllte Formulare für Entschädigungs- und Rückerstattungsanträge einführen, um den Bearbeitungsaufwand zu reduzieren und die Abhängigkeit von Drittanbietern zu vermeiden. Nach dem Entwurf der neuen Regeln müssen Fluggesellschaften betroffenen Passagieren innerhalb von 48 Stunden ein vorausgefülltes Formular zukommen lassen – sowohl bei Annullierungen als auch bei erheblichen Verspätungen. Der Rat möchte das Formular hingegen nur bei Annullierungen bereitstellen. Die Passagiere haben danach ein Jahr Zeit, ihre Ansprüche einzureichen.
Stärkung des Schutzes der Reisenden
Das Parlament möchte, dass Passagiere das Recht haben, ohne zusätzliche Kosten ein persönliches Gepäckstück (z. B. Tasche, Rucksack oder Laptop) sowie eine kleine Handgepäcktasche mit maximalen Abmessungen von 100 cm (Summe aus Länge, Breite und Höhe) und einem Gewicht von bis zu 7 kg mit an Bord zu nehmen.
Die Abgeordneten fordern außerdem die Abschaffung zusätzlicher Gebühren, die Reisende gelegentlich für Namenskorrekturen oder für den Check-in entrichten müssen. Passagiere sollen zudem das Recht behalten, zwischen digitalen und gedruckten Bordkarten zu wählen.
Besondere Schutzregelungen für vulnerable Passagiere
Besondere Aufmerksamkeit gilt Passagieren mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität. Diese sollen Anspruch auf Entschädigung, Umbuchung und Hilfe von Fluggesellschaften haben, falls sie einen Flug verpassen, weil der Flughafen ihnen nicht rechtzeitig den Zugang zum Gate ermöglicht. Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Schwangere, Säuglinge und Kinder mit Begleitperson sollen Priorität beim Boarding haben, und Begleitpersonen müssen nebeneinanderliegende Plätze ohne zusätzliche Kosten erhalten.
Der Berichterstatter Andrey Novakov (EVP, Bulgarien) erklärte: „Das Parlament ist bereit, weiter für klarere und vorhersehbare Regeln für Fluggesellschaften und einen starken Luftverkehrssektor zu kämpfen – nicht zulasten der Passagiere. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Rechte der Flugpassagiere verbessern, nicht schwächen. Verspätungsreduktionen bringen erhebliche Vorteile für die europäische Wirtschaft. Daher bleiben die Drei-Stunden-Grenze für Entschädigungen, die bestehenden Entschädigungsbeträge, vorausgefüllte Formulare und Durchsetzungsmechanismen unsere roten Linien. Wir setzen auf die Verkehrsminister der EU, ihre Position zu überdenken, um gemeinsam eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Die Bürger erwarten von uns, dass wir ihre Erwartungen erfüllen.“

















