Das spanische Ministerium für Verbraucherschutz hat am heutigen Montag, dem 19. Mai, bekannt gegeben, dass es Airbnb angewiesen hat, mehr als 65.000 Angebote zur Vermietung von Unterkünften von seiner Plattform zu entfernen, da diese gegen geltende Vorschriften verstoßen.
Wie aus einem Bericht von Reuters hervorgeht, haben die spanische Regierung sowie Stadt- und Regionalbehörden ein allgemeines Vorgehen gegen die Vermietung von Touristenunterkünften über Plattformen wie Airbnb und Booking.com eingeleitet. Viele Spanier sind der Ansicht, dass diese Vermietungen zu einem Übermaß an Tourismus führen, den Wohnungsbestand schrumpfen lassen und die Mieten für Einheimische unerschwinglich machen.
Wie das spanische Ministerium in einer Erklärung mitteilte, enthielten die meisten der zurückgezogenen Airbnb-Angebote keine Lizenznummer. Bei anderen war nicht angegeben, ob es sich bei dem Eigentümer um eine Einzelperson oder ein Unternehmen handelte.
Ein Sprecher von Airbnb reagierte nicht sofort auf eine Anfrage für einen Kommentar.
In einer Erklärung kündigte der spanische Minister für Verbraucherangelegenheiten, Pablo Bustinduy, an, dem „Mangel an Kontrolle“ und der „Illegalität“ im Sektor der kurzfristigen Touristenunterkünfte ein Ende setzen zu wollen. Ziel sei es, „den Zugang zu Wohnraum zu fördern und die Rechte der Verbraucher zu schützen“.
Barcelonas Bürgermeister Jaume Collboni hatte im Juni des vergangenen Jahres einen Vorstoß unternommen, als er ein vollständiges Verbot von Kurzzeitunterkünften bis zum Jahr 2028 anordnete – die bisher strengste in Spanien angekündigte Maßnahme.
Collboni kündigte einen Plan zur Schließung aller Kurzzeitvermietungen an, um die stark gestiegenen Mietpreise für die Einwohner Barcelonas einzudämmen – eine Maßnahme, die bereits mehrfach infrage gestellt wurde.
In einem Dokument erklärte die Europäische Kommission, dass die zuständigen Kommissionsdienststellen der Ansicht sind, „dass die im [katalanischen] Gesetzesdekret 3/2023 vorgesehenen Beschränkungen nicht geeignet sind, das Ziel der Bekämpfung der Wohnungsknappheit zu erreichen, und in keinem Verhältnis zu diesem Ziel stehen“.

















