Donnerstag, Juni 4, 2026
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Tourismusministerium: Änderung des Projekts für Werbeaktionen des Griechischen Fremdenverkehrsamts (EOT) bis 2028 | Öffentliche Ausgaben 1,4 Mio. Euro

Das Tourismusministerium hat das Projekt mit dem Titel „Projekt zur Förderung der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit 2025-2026“, mit OPS-Code 5225734, im Rahmen des Sektoralen Entwicklungsprogramms (TDP) 2021-2025 des Nationalen Entwicklungsplans (NEP) geändert.

Die Entscheidung, die im „Diavgeia“-Portal unter ADA ΨΒ93465ΧΘΟ-Β35 veröffentlicht wurde, sieht die Verlängerung der Frist für die Übernahme rechtlicher Verpflichtungen und der Gesamtdauer der Projektdurchführung vor.

Das Projekt, mit dem Begünstigten Griechische Tourismusorganisation (EOT), betrifft Werbeaktionen zur Positionierung Griechenlands als Reiseziel für die Jahre 2025–2026 sowie Öffentlichkeitsarbeit und allgemeine Förderung des griechischen Tourismusprodukts, sowohl im Ausland als auch im Inland. Gemäß dem Projektgegenstand sind Kommunikationsaktivitäten der Zentralverwaltung und der EOT-Auslandsdienste vorgesehen, mit Schwerpunkt auf der Stärkung des Tourismus über das gesamte Jahr hinweg.


Besondere Aufmerksamkeit gilt der Darstellung des Landes als sicheres und attraktives Reiseziel sowie der Präsentation der Vielfalt des griechischen Tourismusangebots. Die Projekte umfassen unter anderem Kultur-, Gastronomie- und Weintourismus, Sport- und Winter-/Bergtourismus, Meerestourismus, Hochzeits- und Luxustourismus, City-Breaks und andere Special-Interest-Angebote, unter Berücksichtigung der Marketingstrategie, des internationalen Wettbewerbs und aktueller Markttrends.

Zu den Projektleistungen zählen finanzielle Beteiligungen an Werbeprojekten Dritter aus dem öffentlichen und privaten Sektor gegen Gegenleistungen sowie die Durchführung eigener Veranstaltungen, Workshops, Webinare, Roadshows und sonstiger Kommunikationsaktionen in Griechenland und im Ausland. Der Projektausstoßindikator (Code 09408) sieht 140 Förder- und Werbeprojekte vor.

Mit der Änderung wird die Frist für die Übernahme rechtlicher Verpflichtungen aller Unterprojekte bis zum 11. März 2027 verlängert, gemäß Absatz 4 des Artikels 42 des Gesetzes 5264/2025. Gleichzeitig wird das Projektende auf den 31. Dezember 2028 verschoben, gemäß Absatz 1 desselben Artikels. Projektbeginn ist der 3. März 2025.

Die gesamten öffentlichen Ausgaben für das Projekt belaufen sich auf 1.400.000 Euro und werden vollständig aus dem Nationalen Entwicklungsprogramm finanziert. Der Betrag wird für die Aufnahme in das Programm für öffentliche Investitionen, SA NA511, mit der einheitlichen Nummer 2025NA51100001 vorgeschlagen.

In den Finanzierungsbedingungen wird darauf hingewiesen, dass der Begünstigte verpflichtet ist, den EU- und nationalen Rechtsrahmen, die Vorschriften für öffentliche Aufträge, Bestimmungen für nachhaltige Entwicklung und staatliche Beihilfen sowie die Überwachungs-, Kontroll- und Publizitätspflichten des Management- und Kontrollsystems des NEP einzuhalten. Bei Abweichungen von den Bedingungen der Aufnahmeentscheidung ist eine Neubewertung und gegebenenfalls ein Widerruf des Projekts vorgesehen.

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