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COVID-19: Rat erzielt Einigung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU

EINRICHTUNG REISEN TOURISMUS

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat das Mandat des Rates für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament in Bezug auf die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU förmlich gebilligt. Dieses Instrument hat wesentlich dazu beigetragen, den freien Personenverkehr während der Pandemie zu erleichtern. Außerdem gilt weiterhin, dass die Reisebeschränkungen schrittweise aufgehoben werden, wenn die epidemiologische Lage dies zulässt.

Die Europäische Kommission hat am 3. Februar 2022 vorgeschlagen, die Geltungsdauer der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU um ein Jahr, d. h. bis zum 30. Juni 2023, zu verlängern. Darüber hinaus hat sie weitere gezielte Änderungen eingeführt, um die Palette der zugelassenen Antigentests zu erweitern und die Ausstellung von Impfzertifikaten an Personen, die beispielsweise an klinischen Prüfungen teilnehmen, zu erlauben.

Die wichtigsten Änderungen des Rates gegenüber den Vorschlägen der Kommission betreffen Folgendes:

  • Es wurde die Verpflichtung der Kommission hinzugefügt, bis zum 1. Februar 2023 einen ausführlichen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht geht gegebenenfalls mit Gesetzgebungsvorschlägen einher, die eine erneute Bewertung der Frage ermöglichen, ob das Zertifikat angesichts der Entwicklung der Gesundheitslage abgeschafft oder verlängert werden muss.
  • Den Mitgliedstaaten wurde die Möglichkeit eingeräumt, einen Identitätsnachweis und ein Impf- oder Genesungszertifikat zu verlangen, damit alle Impfdosen unabhängig vom Ort der Impfung auf einem Zertifikat aufgeführt werden können. Diese Möglichkeit würde es den Mitgliedstaaten erleichtern, ihrer Verpflichtung nachzukommen, unabhängig vom Ort der Impfung ein gültiges Impfzertifikat auszustellen.
  • Es wurde vorgesehen, dass nach der Durchführung eines Antigentests ein Genesungszertifikat ausgestellt werden kann; damit soll der Annahme eines delegierten Rechtsakts durch die Kommission, durch den die Ausstellung eines Genesungszertifikats nach der Durchführung eines Antigen-Schnelltests ermöglicht wird, und der im Gesetzgebungsvorschlag vorgesehenen neuen Möglichkeit, andere Arten von Antigentests zu verwenden, Rechnung getragen werden.

Nächste Schritte

Die derzeitige Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU wurde am 14. Juni 2021 angenommen und gilt seit dem 1. Juli 2021. Sie läuft am 30. Juni 2022 aus.

Damit die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer angenommen werden kann, müssen der Rat und das Europäische Parlament im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vor diesem Zeitpunkt eine Einigung erzielen.

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