Ohne Daten, ohne Zugang zu Datenbanken, ohne Verfahren und ohne substanziellen Inhalt ist es unmöglich, Kontrollen bei Kurzzeitvermietungen gemäß dem neuen Gesetz durchzuführen, das am 1. Oktober in Kraft getreten ist. Diese wichtige Kritik äußert der Panhellenische Verband der Angestellten der Regionalen Tourismusdienste des Ministeriums für Tourismus.
Laut Mitteilung des Verbands, die GELD & TOURISMUS vorliegt, haben die Regionalen Tourismusdienste keinen Zugriff auf eine Datenbank, in der Objekte unter dem Kurzzeitvermietungsregime aufgeführt sind – einschließlich wesentlicher Kontrollinformationen wie Name des Eigentümers, Firmenname bei juristischen Personen, Steuernummer und zuständiges Finanzamt (für mögliche Geldstrafen), Postadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw.
Ein Vorschlag wie „Suchen Sie die Daten auf der Airbnb-Website“ ist unpraktikabel, da Plattformen aus Sicherheitsgründen keine Kontaktdaten preisgeben, bevor eine Buchung über eine registrierte Kredit- oder Debitkarte erfolgt ist.
Darüber hinaus weist der Verband auf fehlende funktionale Anforderungen zur Unterkunftsqualität hin. Bezüglich der Bereitstellung von Daten durch die örtlichen Finanzämter (DOY) merkt er an: „Werden uns die Finanzämter und die Unabhängige Behörde für Öffentliche Einnahmen die benötigten Daten zur Verfügung stellen, damit das Verfahren gestartet werden kann? Die Datengewährung unterliegt strengen Voraussetzungen gemäß Artikel 3 der POL 1154/01.08.2018, wobei zuvor das Formular G1 von der anfragenden Behörde auszufüllen ist. Die Finanzämter haben technisch nicht die Möglichkeit, die Daten vieler Steuerpflichtiger zu liefern, außer es wird eine Klärungsrichtlinie nach Inkrafttreten des Gesetzes, also nach dem 01.10.2025, herausgegeben.“
Bis heute existiert eine solche Richtlinie nicht. Die Botschaft der AADE (Finanzamt Volos, 26.09.2025) lautet im Wesentlichen: „Sie werden irgendwann einige Daten erhalten, wir sehen dann, wann, ob und unter welchen Bedingungen…“. Diese Maßnahmen hätten längst umgesetzt sein müssen.
Ankündigung des Verbands:
Der Panhellenische Verband der Angestellten der Regionalen Tourismusdienste des Ministeriums für Tourismus veröffentlicht dazu: „Anlässlich des Inkrafttretens der Kontrollen gemäß Gesetz Nr. 5170/2025 für Kurzzeitvermietungen ab dem 01.10.2025 begrüßen wir grundsätzlich die Einführung dieser Überprüfungen, wenn auch sehr spät. Sie schaffen endlich eine Aufsicht über eine Branche, die bisher größtenteils auf Selbstverwaltung und teils auf Willkür basierte und die der Tourismussektor ohne Umschweife als „Parahotellerie“ bezeichnet.
Dennoch ist der pompös angekündigte Kontrollanspruch weit von der Realität entfernt…
Laut Gesetz werden Vor-Ort-Kontrollen an gemeldeten Objekten durch Mitarbeiter des Tourismusministeriums durchgeführt, mit einer Benachrichtigung des Betreibers mindestens zehn Tage vorher, um Nachweise für die Einhaltung der Vorschriften vorzulegen. Bis hierhin ist alles korrekt – aber: …“


















