Der Griechische Fremdenverkehrsverband (EOT) wird im ersten Quartal 2026 offiziell an drei bedeutenden internationalen Tourismusmessen teilnehmen, wie durch eine Entscheidung des Generalsekretärs festgelegt wurde.
Die Teilnahme an diesen Messen ist Teil der Maßnahmen zur Förderung des griechischen Tourismus und ist im genehmigten Marketingplan für den Zeitraum 2025–2028 vorgesehen. Die Entscheidung basiert auf dem gesetzlichen Rahmen für die Tätigkeit des Verbandes und auf dem von den zuständigen Gremien genehmigten Internationalisierungsprogramm.
Die drei Messen, an denen der EOT teilnehmen wird, sind:
- Ferienmesse Wien vom 15. bis 18. Januar 2026
- FITUR Madrid vom 21. bis 25. Januar 2026
- ITB Berlin vom 3. bis 5. März 2026
Bezüglich der ITB wird eine gesonderte Entscheidung folgen, da zuvor die erforderlichen ministeriellen Genehmigungen ausgestellt werden müssen.
Das Dokument weist darauf hin, dass die Teilnahme des Verbandes an den drei Messen im Rahmen der genehmigten Öffentlichkeits-, Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen erfolgt und im EOT-Haushalt veranschlagt ist. Die Entscheidung stellt außerdem klar, dass diese Messen Teil der Internationalisierungsmaßnahmen der EOT-Dienste sind und in die Planung für die internationale Präsenz des griechischen Tourismus integriert werden.
Für die Teilnahme ist ein Gesamtbudget von 227.600 Euro vorgesehen, das die Mietkosten der Messestände und den Aufbau von Shell-Scheme-Pavillons abdeckt. Das Budget umfasst auch einen Teil der Bankgebühren für die Teilnahme an FITUR und der Ferienmesse. Die Finanzierung erfolgt aus dem regulären EOT-Haushalt für 2025 und wird den entsprechenden Haushaltskonten zugeordnet.
Die genehmigten Mittel werden über Vorschusszahlungen an die Auslandsbüros des EOT transferiert. Für die Verwaltung und Abrechnung der Mittel sind die Leiter der jeweiligen Auslandsbüros verantwortlich. Diese müssen eine Abrechnung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorlegen.
Darüber hinaus erhalten die Leiter der EOT-Auslandsbüros die Befugnis, Verträge für die Anmietung von Messeständen, den Pavillonaufbau sowie Vereinbarungen für laufende Dienstleistungen, Werbemaßnahmen und PR-Aktivitäten im Rahmen der Messen zu unterzeichnen. Diese Befugnis umfasst alle Verträge, die für die Teilnahme des EOT an den drei Messen im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 erforderlich sind.
Abschließend enthält die Entscheidung eine Liste der Dienste und Stellen, an die das Dokument verteilt wird. Die interne Verteilung umfasst die zuständigen EOT-Abteilungen, das Tourismusministerium sowie die Auslandsbüros, die für die Umsetzung der vertraglichen und administrativen Maßnahmen verantwortlich sind.



















