Montag, Juni 8, 2026
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Lampsa: Darlehen in Höhe von 19,5 Mio. Euro von der Nationalbank Griechenlands zur Erweiterung des Elatos Resort

Das griechische Hotelunternehmen Lampsa gab bekannt, dass die zu 100% Tochtergesellschaft Elatos heute, am Dienstag, einen tilgungsbasierten Darlehensvertrag mit der Nationalbank Griechenlands und dem Hellenischen Staat in Höhe von 19.485.397 Euro mit einer Laufzeit von 15 Jahren ab der ersten Auszahlung unterzeichnet hat, mit dem Zweck der Deckung eines Teils der förderfähigen Investitionskosten zur Umsetzung in Griechenland der förderfähigen Investition, die sich auf die Erweiterung der Hotelanlage „Elatos Resort & Health Club“ bezieht, welche sich am Standort Itamos in der Gemeinde Eptalofos, der Gemeindeeinheit Parnassos, der Regionalen Einheit Fokida befindet.

Das Unternehmen trat als Garant in den oben genannten tilgungsbasierten Darlehensvertrag zugunsten von ELATOS bei, zur Sicherung sämtlicher Forderungen der Bank aus dem genannten Darlehensvertrag bis zur vollständigen und endgültigen Tilgung jedes Schuldsaldos aus dem Darlehensvertrag betreffend Kapital, Zinsen jeder Art, Kosten und sonstige Belastungen sowie generell zur Erfüllung aller Verpflichtungen, die ELATOS aus dem Darlehensvertrag übernehmen wird, wobei das Unternehmen gesamtschuldnerisch mit diesem und als Selbstschuldner haftet, für den Zeitraum bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens, unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, das Recht der Subrogation gemäß Artikel 858 des griechischen Zivilgesetzbuchs sowie sämtliche Einreden gemäß den Artikeln 853, 862–864 und 866–868 des griechischen Zivilgesetzbuchs und unter Verzicht auf das Regressrecht gegen ELATOS IKE in jedem Fall.

Die Laufzeit der oben genannten Bürgschaft gilt bis zur vollständigen und endgültigen Tilgung jedes Schuldsaldos aus dem Darlehensvertrag und deckt jede Forderung der Bank aus Kapital, Zinsen, Verzugszinsen, einschließlich der Zinsen auf fällige Zinsen sowie Verzugszinsen, Kosten, Auslagen und sonstige Belastungen ab, und zwar auch im Falle einer Kündigung des Darlehensvertrags aus jedem in dessen Bedingungen vorgesehenen Grund, aus ungerechtfertigter Bereicherung oder aus jeder anderen rechtlichen Grundlage, sowie allgemein die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen der Hauptschuldnerin ELATOS IKE gegenüber der Bank gemäß den Bedingungen des Darlehensvertrags. Das Unternehmen haftet gesamtschuldnerisch mit der Schuldnerin, zugunsten derer die Bürgschaft gestellt wird, ELATOS IKE, in jedem Fall und als Selbstschuldner, unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, das Recht der Subrogation gemäß Artikel 858 des griechischen Zivilgesetzbuchs sowie sämtliche Einreden gemäß den Artikeln 853, 862–864 und 866–868 des Zivilgesetzbuchs und unter Verzicht auf jegliches Regressrecht gegen ELATOS IKE in jedem Fall. Die Bürgschaftshaftung des Unternehmens gilt auch im Falle einer etwaigen Verlängerung der Laufzeit des Darlehens oder einer Änderung der Vertragsbedingungen ohne seine Mitwirkung oder Zustimmung.


Die Gewährung der oben genannten Bürgschaft wird zur Erfüllung und Förderung auch der Unternehmensziele beitragen und dient somit dem Gesellschaftsinteresse, da die begünstigte Gesellschaft, für die die Bürgschaft gestellt wird, nämlich ELATOS IKE, eine 100%ige Tochtergesellschaft des Unternehmens ist, mit diesem wirtschaftlich eng verbunden ist und eng verflochtene wirtschaftliche Interessen bestehen, während die Bürgschaft darauf abzielt, sowohl den Unternehmenszweck der begünstigten Gesellschaft als auch deren Finanzierung zu erleichtern sowie die Umsetzung gemeinsamer Geschäftspläne zu unterstützen; ferner wird das Unternehmen als Bürge erheblich profitieren, da es zu 100 % an der begünstigten Gesellschaft beteiligt ist.

Weiterhin informiert das Unternehmen das Investorenpublikum darüber, dass keine Erteilung einer besonderen Genehmigung durch den Verwaltungsrat für die Gewährung der Bürgschaft erforderlich ist, da die Voraussetzungen der Ausnahme gemäß Artikel 99 Absatz 3 Buchstabe e des Gesetzes 4548/2018 erfüllt sind, da die begünstigte Gesellschaft eine 100%ige Tochtergesellschaft des Unternehmens ist und die Gewährung der Bürgschaft im Interesse beider Gesellschaften liegt.

BWH

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