Die neue App„MyStreet” wurde aktiviert. Über diese können Bürger den Gemeinden in Echtzeit die willkürliche Nutzung von Sitzgelegenheiten und Tischen von Geschäften in öffentlichen Bereichen melden.
Es steht den Bürgern kostenlos zur Verfügung und kann auf allen „smarten” Mobilgeräten (mit Android- oder iOS-Betriebssystem, auch Tablets) installiert werden.
Mithilfe der neuen App können Bürgerinnen und Bürger überprüfen, ob die Nutzung öffentlicher Plätze, Parks und Gehwege genehmigt ist. Im Falle von Missbräuchen können sie anonym oder namentlich eine Beschwerde einreichen, die dann von den zuständigen Behörden geprüft wird. Die Anwendung zielt auf mehr Transparenz, eine verstärkte Überwachung und eine erleichterte Beteiligung der Bürger an der Überwachung der Nutzung öffentlicher Gemeinschaftsflächen ab.
Für die Einreichung namentlicher Beschwerden muss der Bürger mit Taxisnet-Codes verbunden sein. Um einen Missbrauch der Beschwerdefunktion zu verhindern, gibt es eine Begrenzung der Anzahl der Beschwerden, die ein Nutzer für denselben Ort einreichen kann. Zudem wird seine physische Anwesenheit an dem Ort vorausgesetzt, auf den sich die Beschwerde bezieht.
Über die interaktive Karte von MyStreet können Bürger die Grenzen der gemieteten Flächen sowie die Mietdaten (wie Fläche, Beginn und Ende des Mietverhältnisses) einsehen und überprüfen, ob die vorgesehenen Bestimmungen eingehalten werden. So kann auf einfache Weise überprüft werden, ob die entsprechenden Genehmigungen vorliegen oder mögliche Verstöße vorliegen. Darüber hinaus unterstützt die App die Standortbestimmung des Nutzers über die Geolocation-Services des Geräts.
MyStreet: Beschwerden und Kontrollen
Die Beschwerden werden automatisch an die digitale Plattform des Registers für öffentliche Plätze weitergeleitet. Diese wird von der jeweils zuständigen Gemeinde und bestimmten Gemeindemitarbeitern verwaltet, die mit der Überprüfung und Untersuchung der Angelegenheit beauftragt sind. Die Anwendung wurde vom „Griechischen Weltraumzentrum” entwickelt und wird vom Generalsekretariat für Informationssysteme und digitale Verwaltung des Ministeriums für digitale Verwaltung gepflegt.
Gemäß der entsprechenden gemeinsamen Ministerialverordnung für Geschäfte von gesundheitlichem Interesse, die am 7. August 2025 in Kraft getreten ist, haben Bürger:innen über die Anwendung die Möglichkeit, auf einer Karte mit Geodaten der in jeder Gemeinde vergebenen Flächen zu navigieren, Verstöße gegen die zulässige Nutzung der Fläche (z. B. Überschreitung der zulässigen Anzahl von Tischen und Stühlen) zu lokalisieren und schließlich anonym oder namentlich eine Beschwerde einzureichen.
- Möchte eine natürliche Person eine namentliche Beschwerde einreichen, erfolgt der Zugang zur Anwendung unter Verwendung der Zugangsdaten der Generaldirektion für öffentliche Sicherheit und Zivilschutz.
- Möchte die natürliche Person eine anonyme Beschwerde einreichen, loggt sie sich „als Gast” in die Anwendung ein, ohne ihre persönlichen Daten angeben zu müssen.
Der Nutzer kann nur die Historie der Beschwerden einsehen, die er namentlich eingereicht hat, sowie deren Details.
- die eindeutige Nummer und das Datum der Beschwerde
- den Grund für die Beschwerde
- eine kurze Beschreibung der Beschwerde
- seine Kontaktdaten
- die Gemeinde
- den Ort
MyStreet: Einschränkungen
Die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen, unterliegt folgenden Einschränkungen:
- Es kann nur eine Beschwerde pro Tag vom selben Gerät und für dieselbe Konzession eingereicht werden.
- Die Beschwerde muss von einem mobilen Gerät aus eingereicht werden, das sich in der Nähe des betreffenden Ortes befindet.
- Ist es nicht möglich, eine Beschwerde über diese Anwendung einzureichen, können Beschwerden über die willkürliche Nutzung öffentlicher Flächen in Bezug auf die Aufstellung von Tischen und Stühlen von Geschäften über jedes andere geeignete Mittel bei jeder zuständigen Behörde eingereicht werden. Diese ist verpflichtet, die Beschwerde am selben Tag unter Verwendung elektronischer Mittel an die zuständige Gemeinde weiterzuleiten.



















