Samstag, Juni 6, 2026
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Sonderbebauungsplan für Kolymbithres auf Paros steht zur Genehmigung an | Welche Bebauungsbedingungen sind vorgesehen?

Dem Staatsrat wurde zur gesetzesvorbereitenden Prüfung ein Entwurf eines Präsidialdekrets zur Genehmigung eines Sonderbebauungsplans (EPS) für eine Fläche von 328 Ar in der Region Kolymbithres (Naoussa) auf Paros vorgelegt.

Der Entwurf sieht die Errichtung eines luxuriösen Glamping-Campingplatzes, einstöckiger und zweistöckiger Wohngebäude, Schwimmbäder, touristischer Unterkünfte, touristischer Betriebe, Restaurants, Cafés sowie kultureller Einrichtungen vor.

Die Gesamtfläche von 328 Ar wird in Abschnitte unterteilt, die allgemein der Nutzung „Tourismus und Erholung“ zugeordnet sind. Für diese Bereiche werden die zulässigen Nutzungen und die Bebauungsbedingungen festgelegt.


Im ersten Abschnitt sind der Bau von touristischen Unterkünften, speziellen touristischen Infrastruktureinrichtungen, touristischen Unternehmen, kleinen und speziellen Sportanlagen, kulturellen Einrichtungen, Restaurants, Tavernen, Cafés sowie Gebäuden und Parkplätzen für Reisebusse, Pkw bis 3,5 Tonnen und Motorräder vorgesehen.

In der zweiten Zone ist der Bau von einstöckigen Gebäuden mit der Möglichkeit einer Aufstockung auf zwei Geschosse zulässig, wobei maximal 20 % der Fläche bebaut werden dürfen. Die zulässige Bettenkapazität beträgt höchstens 8 Betten pro Hektar. Ferner sind Schwimmbäder sowie Keller bis zu einer Tiefe von 2,30 m erlaubt. Jeder Gebäudekomplex muss einen Mindestabstand von 100 m zur Küstenlinie einhalten.

In der dritten Zone ist ausschließlich der Bau organisierter Luxus-Campingplätze (Glamping) erlaubt. In einer weiteren Zone ist die Errichtung einstöckiger Wohngebäude mit einer maximalen Höhe von 3,5 m und einer bebauten Fläche von bis zu 150 m² für Wohnzwecke sowie 120 m² für Gastronomie- und Freizeiteinrichtungen zulässig.

 

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