Während einige Unternehmen wieder eine Rückkehr ins Büro planen, bleibt der Trend zum Remote-Arbeiten bestehen – und immer mehr Staaten richten offizielle Programme für internationale Remote-Arbeitnehmer ein. Die sogenannten „Visa für digitale Nomaden” erlauben eine Verlängerung des Touristenaufenthalts um in der Regel 6 bis 12 Monate. Sie sind jedoch an klare Bedingungen hinsichtlich Einkommen, Versicherung und Nichtbeschäftigung bei einem lokalen Arbeitgeber geknüpft.
Der Global Digital Nomad Report 2025 von Global Citizen Solutions (GCS) bewertet die Programme nach Kriterien wie Antragsverfahren, Wegen zur Staatsbürgerschaft, steuerlicher Optimierung, Lebensqualität und technologischem Ökosystem. Europa dominiert erneut, doch in diesem Jahr holen Südamerika und der Nahe Osten stark auf. Gleichzeitig bestätigen die 64 Länder mit aktiven Visa – darunter auch Griechenland –, dass der Wettbewerb um die Anziehung von Talenten zunimmt.
An der Spitze für amerikanische Arbeitnehmer steht Spanien: ein erforderliches Mindesteinkommen von rund 3.253 US-Dollar pro Monat (etwa das Doppelte des Mindestlohns), Antragskosten von etwa 88 US-Dollar, Pflicht zur privaten Krankenversicherung und eine anfängliche Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, verlängerbar auf bis zu fünf Jahre. Es folgen die Niederlande mit einer Selbstständigen-Aufenthaltserlaubnis (bis zu drei Jahre), die Erfahrung, Geschäftsplan und „Mehrwert“ anhand eines 300-Punkte-Systems bewertet. Uruguay steigt mit einem neuen, vereinfachten System ein: Touristeneinreise und Online-Antrag, ohne strenge Einkommensprüfung, aber mit einer Eigenverantwortungserklärung über ausreichende Mittel und Kosten von rund 56 US-Dollar.
In Kanada gibt es kein spezielles Visum; der Besucherstatus (etwa 100 CA-Dollar) erlaubt bis zu sechs Monate Aufenthalt mit Verlängerungsoption für jene, die ausschließlich für einen ausländischen Arbeitgeber tätig sind. Die Tschechische Republik rückt mit einem zielgerichteten Programm für IT-/Marketing-Fachkräfte (bis zu ein Jahr) auf, das Abschluss/Berufserfahrung und ein monatliches Einkommen von rund 3.360 US-Dollar verlangt – ein strengeres Auswahlverfahren im Austausch gegen einen der einfachsten Wege zur Einbürgerung in Europa.
Portugal bleibt ein Favorit: Mindesteinkommen etwa 3.511 US-Dollar pro Monat, Gebühren rund 89 US-Dollar (plus 78 US-Dollar für die Karte), sauberes Führungszeugnis und Nachweis einer Unterkunft, mit bis zu vier Verlängerungen. Frankreich bietet zwei Optionen (Langzeitaufenthalt oder Freiberuflerstatus) mit einer Gebühr von 99 Euro und der Voraussetzung eines stetigen ausländischen Einkommens sowie einer Versicherung. In den VAE setzt das „Virtual Work Residence Visa“ (ein Jahr) ein Einkommensminimum von ca. 3.500 US-Dollar pro Monat (Selbstständige) bzw. 5.000 US-Dollar (Angestellte) voraus, bei höheren Versicherungskosten – jedoch mit null Einkommensteuer und der Möglichkeit des Familiennachzugs.
Deutschland nutzt seine Freiberufler-/Selbstständigenvisa (bis zu drei Jahre) – ohne formales Mindesteinkommen, wobei etwa 2.000 Euro pro Monat als realistisch gelten –, mit freier Bewegung im Schengen-Raum. Die Top-10 wird durch Malta abgerundet, mit einem starken Programm: vollständig remote Arbeit, einwandfreies Führungszeugnis, Versicherung, Wohnsitznachweis, Jahreseinkommen von mindestens 45.233 US-Dollar und Antragskosten von rund 323 US-Dollar (plus 30 US-Dollar für die Aufenthaltskarte).
Über das Ranking hinaus umfasst die vollständige Liste der 64 Länder unter anderem Spanien, Portugal, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Italien, Griechenland, Kroatien, Estland, aber auch Kanada, Mexiko, Brasilien, Uruguay sowie VAE, Norwegen, Malta, Zypern, Tschechien, Polen und weitere.
Die Botschaft ist klar: Unter den richtigen Bedingungen kann das „Büro“ in Porto, Berlin oder Valletta stehen – vorausgesetzt, die steuerlichen und versicherungsrechtlichen Regeln werden eingehalten, das Einkommen ist ausreichend und die Arbeit erfolgt für einen ausländischen Arbeitgeber, wo dies verlangt wird.



















