Bei einer der letzten und zugleich entscheidendsten Verhandlungsrunden zur Reform der Rechte von Fluggästen haben Vertreter des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten in Brüssel ihre Gespräche fortgesetzt, wobei die Möglichkeit eines Scheiterns der Gesamtreform weiterhin offen bleibt.
Im Mittelpunkt der Diskussionen steht das Entschädigungsregime bei Flugverspätungen. Derzeit haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung, wenn sie ihr Ziel mit mindestens drei Stunden Verspätung erreichen; die Beträge liegen je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro.
Die Mehrheit der Regierungen der Mitgliedstaaten strebt an, die Entschädigungsschwelle für die meisten Flüge auf vier Stunden und für Langstreckenflüge auf sechs Stunden anzuheben und gleichzeitig die Entschädigungsbeträge zu senken. Das Europäische Parlament fordert hingegen die Beibehaltung der geltenden Drei-Stunden-Grenze.
Nach dem Vorschlag des Parlaments sollen die Entschädigungen 300 Euro für Flüge bis 1.500 Kilometer, 400 Euro für Flüge bis 3.500 Kilometer und 600 Euro für Flüge über 3.500 Kilometer betragen, sofern die Verspätung der Fluggesellschaft zuzuschreiben ist.
Fluggesellschaften und ihre Verbände argumentieren, dass die Drei-Stunden-Grenze einen wirtschaftlichen Anreiz schaffe, Flüge zu streichen statt sie verspätet durchzuführen, da viele technische Probleme nicht innerhalb dieses Zeitrahmens behoben werden könnten.
Verbraucherschutzorganisationen lehnen hingegen jede Anhebung der Schwelle ab. Die europäische Verbraucherorganisation BEUC geht davon aus, dass bei einer Anhebung auf vier oder sechs Stunden rund 60 % der derzeit anspruchsberechtigten Passagiere ihr Recht auf Entschädigung verlieren würden.
Erhebliche Differenzen bestehen auch beim Thema Handgepäck. Das Europäische Parlament schlägt vor, die kostenlose Mitnahme eines persönlichen Gegenstands sowie eines kleinen Handgepäckstücks bis 7 Kilogramm mit Gesamtmaßen von bis zu 100 Zentimetern zu erlauben. Die Mitgliedstaaten bevorzugen einen zurückhaltenderen Ansatz und fordern vor allem mehr Transparenz von den Fluggesellschaften, ohne konkrete Größen- oder Gewichtsvorgaben festzulegen.
Zudem wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass für Check-in oder die Korrektur von Namensfehlern keine Gebühren erhoben werden, dass Kinder kostenlos neben ihren Eltern sitzen können und dass Passagiere zwischen digitaler und gedruckter Bordkarte wählen dürfen.
Die Reform wird in Brüssel seit mehr als 13 Jahren verhandelt, ohne dass bislang eine Einigung erzielt wurde. Das aktuelle Vermittlungsverfahren endet am 15. Juni und gilt als entscheidend für einen möglichen Kompromiss.
Sollte bis dahin keine Einigung zustande kommen, würden nicht nur die Änderungen bei den Entschädigungsregeln scheitern, sondern auch sämtliche weiteren vorgesehenen Verbesserungen, darunter die Vereinfachung von Entschädigungsanträgen, die kostenlose Sitzplatzzuweisung für Kinder neben ihren Eltern sowie die freie Wahl der Bordkartenform.


















