Montag, Juni 8, 2026
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Neue Standards für Personalunterkünfte in touristischen Betrieben

Eine gemeinsame Ministerialverordnung der Ministerien für Umwelt und Energie sowie für Tourismus ist in Kraft getreten. Sie legt erstmals einheitliche technische und funktionale Mindeststandards für Personalunterkünfte in Haupt-Hotels fest und regelt den rechtmäßigen Betrieb, Kontrollen sowie die Durchsetzung von Sanktionen.

Die Verordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und betrifft Unterkünfte, die im Rahmen der touristischen Gesetzgebung betrieben werden.

Laut Verordnung werden sämtliche Fragen rund um die Unterbringung des Hotelpersonals geregelt – sowohl für Zimmer innerhalb des Hotelgrundstücks als auch für eigenständige Grundstücke innerhalb eines Umkreises von bis zu zehn Kilometern. Sie gilt auch für Personen, die unter spezielle Bestimmungen des Tourismusgesetzes fallen.

Die Verordnung definiert konkrete technische Standards für die Zimmer. Schlafzimmer müssen über Tageslicht und Belüftung verfügen und werden in Einzel-, Doppel- und Dreibettzimmer unterschieden. Für jede Kategorie sind Mindestgrößen vorgeschrieben, einschließlich des Badezimmers. In Dreibettzimmern kann eine zusätzliche Person untergebracht werden, sofern die Fläche vergrößert und die Bereiche klar voneinander getrennt sind.


Die Mindestausstattung umfasst Betten mit festgelegten Maßen, Schränke, Kühlschrank, Fernseher, Internetanschluss sowie Warmwasser.

Neben den Einzelzimmern schreibt die Verordnung verpflichtende Gemeinschaftsbereiche vor, darunter Waschmaschine, Trockner, Bügelstation, Außenbereich zum Wäscheaufhängen, eine gemeinschaftliche Küche mit Mindestfläche sowie Lagerflächen. Die erforderliche Ausstattung richtet sich nach der Zahl der zu versorgenden Betten.

Der Betreiber des Haupt-Hotels ist verpflichtet, die Räume in einwandfreiem Zustand zu halten, die Betriebskosten zu tragen sowie für Sicherheit und die Vermeidung von Störungen für das Personal zu sorgen. Gleichzeitig gelten Pflichten für die im Personalzimmer untergebrachten Mitarbeiter, wie die sofortige Meldung von Schäden, keine eigenmächtigen Eingriffe und die Vermeidung von Belästigungen.

Die Verordnung legt auch das Genehmigungsverfahren für Personalzimmer fest. Der Betrieb wird im Rahmen der Betriebsanzeige des Haupthotels gemeldet und muss mit den erforderlichen Unterlagen wie Baugenehmigung, Umweltgenehmigung und Brandschutzbescheinigung (falls erforderlich) eingereicht werden. Es besteht die Möglichkeit, Personal gemeinschaftlich für mehrere Unterkünfte desselben Betreibers unterzubringen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei Gesundheitsgefahren, Nutzung der Räume für andere Zwecke oder Nichteinhaltung der Mindestanforderungen sieht die Verordnung die Schließung oder Versiegelung der Zimmer vor. In solchen Fällen muss der Betreiber für eine vorübergehende Unterbringung des Personals in einer anderen Unterkunft sorgen, wie in der Verordnung festgelegt.

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