Freitag, Juni 5, 2026
StartTOURISMUSPauschalreiserichtlinie | DRV ruft zum Handeln auf | Deutscher Pauschalreisemarkt verunsichert

Pauschalreiserichtlinie | DRV ruft zum Handeln auf | Deutscher Pauschalreisemarkt verunsichert

Die Verhandlungen zur Überarbeitung der europäischen Pauschalreiserichtlinie befinden sich in der Endphase: Die letzten Abstimmungsrunden finden derzeit im Europäischen Parlament statt. In Deutschland wächst jedoch die Unzufriedenheit in der Tourismusbranche. Der Deutsche Reiseverband (DRV) hat deshalb zu einem öffentlichen Protest aufgerufen.

In einem Schreiben an seine Mitglieder erklärt der DRV, dass der aktuelle Stand der Verhandlungen im Parlament „alles andere als zufriedenstellend“ sei. Nach Ansicht des Verbandes werden eine Reihe sehr bürokratischer und kostspieliger neuer Regelungen für die Unternehmen des Sektors durchgesetzt, was inakzeptabel sei.

Schreiben an Europaabgeordnete

Um Unterstützer zu finden, hat der DRV Musterbriefe vorbereitet, die an ausgewählte Europaabgeordnete in Brüssel und Berlin geschickt werden sollen.

Ursprünglich waren die Briefe nur für DRV-Mitglieder gedacht, doch ab heute können sie auch von Nicht-Mitgliedern über die Website des Verbandes abgerufen werden.

In den Briefen wird unter anderem auf die angeschlossenen Reiseleistungen hingewiesen, die für die deutschen Reisebüros von großer Bedeutung sind. „Während in den meisten unserer Nachbarländer verbundene Reiseleistungen keine oder nur eine geringe Rolle spielen, trägt der Verkauf dieser Leistungen in Deutschland erheblich zum Umsatz der deutschen Reisebüros bei“, heißt es darin. Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Produkt durch die neuen Regelungen vom Aussterben bedroht ist.


„Problematische“ Punkte der neuen Richtlinie

Der DRV verweist auf Teile der Richtlinie, die seiner Ansicht nach „eher zu Unsicherheiten und neuen bürokratischen Belastungen führen können“.

So sehe die geplante Erweiterung von Artikel 12 vor, dass künftig auch Reiseanweisungen für den Abreiseort und nicht nur für den Zielort zu berücksichtigen seien. Dies geht nach Ansicht des DRV an der Realität der Branche vorbei und ist praktisch nicht umsetzbar.

Artikel 24 – Beschwerdemanagementsystem: Reiseveranstalter und Reisebüros müssen über ein Beschwerdemanagementsystem verfügen und auf jede Kundenbeschwerde innerhalb von 30 Arbeitstagen dokumentiert reagieren. Unter Berufung auf aktuelle Umfragen betont der DRV, dass die Zufriedenheit der Kunden mit Pauschalreisen sehr hoch ist (91 %) und 70 % der Probleme vor Ort gelöst werden können. Nur ein sehr geringer Prozentsatz (3 %) der Fälle könne nicht gelöst werden, so der Verband.

Verstöße gegen die geänderte Pauschalreiserichtlinie können künftig mit Bußgeldern von bis zu 4 % des Jahresumsatzes der Unternehmen geahndet werden. Der DRV plädiert jedoch für die Beibehaltung der derzeitigen Regelung, nach der die Mitgliedstaaten für die Verhängung von Bußgeldern zuständig sind.

DRV will deutliche Botschaft an Brüssel senden

Im Hinblick auf die Schlussabstimmung über die neue europäische Pauschalreiserichtlinie möchte der DRV eine möglichst breite Welle des Widerstands erzeugen. „Wenn wir jetzt nicht auf Unternehmensebene aktiv werden, werden sich die Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament gegen uns richten“, warnt der Verband.

Die endgültige Entscheidung des Parlaments über die Pauschalreiserichtlinie wird laut DRV voraussichtlich am 7. Juli im Plenum fallen. Nach den Sommerferien werden dann der Rat und das Europäische Parlament unter Beteiligung der Kommission Verhandlungen über einen gemeinsamen Text aufnehmen. „In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die Reisebranche eine starke Botschaft nach Brüssel sendet“, so der DRV.

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