Digitales Grünes Zertifikat bis Juni: Parlament beschleunigt Verfahren

EINRICHTUNG REISEN TOURISMUS

Das Zertifikat soll sicheres und freies Reisen während der Pandemie ermöglichen. Damit es bis zum Sommer verabschiedet werden kann, haben die Abgeordneten das Verfahren beschleunigt.

Mit 468 Stimmen dafür, 203 dagegen und 16 Enthaltungen stimmten die Abgeordneten für die Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens (Artikel 163 der Geschäftsordnung). Das Verfahren ermöglicht eine schnellere parlamentarische Prüfung der Vorschläge der Kommission unter voller Wahrung der demokratischen Rechte.

In der Plenardebatte am Mittwoch (25.03.) sprach sich eine große Mehrheit der Abgeordneten für eine rasche Schaffung des Digitalen Grünen Zertifikats aus, welches sicheres und freies Reisen innerhalb der EU während der COVID-19-Pandemie erleichtern soll. Laut dem Vorschlag der EU-Kommission könnte das Zertifikat Informationen über den Coronavirus-Impfstatus, Testergebnisse und bereits überstandene Infektionen von Reisenden enthalten. Mehrere Abgeordnete betonten die Notwendigkeit starker Datenschutzvorkehrungen für persönliche und medizinische Daten und dass diejenigen, die nicht geimpft wurden, nicht diskriminiert werden dürfen.

Nächste Schritte

Das Parlament wird in der nächsten Plenarsitzung (26.-29. April) sein Mandat für die Verhandlungen mit dem Rat annehmen, welches auch Änderungen am Vorschlag der Kommission enthalten kann. Das Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Co-Gesetzgebern muss sowohl vom Parlament als auch vom Rat gebilligt werden.

Zitat

Juan Fernando López Aguilar (S&D, ES), Vorsitzender des zuständigen Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, sagte nach der Abstimmung: „Wir brauchen das Digitale Grüne Zertifikat, um unser Vertrauen in den Schengen-Raum wiederherzustellen und gleichzeitig die COVID-19-Pandemie weiter zu bekämpfen. Das Zertifikat darf keine Vorbedingung für die Freizügigkeit sein, da diese ein Grundrecht in der Europäischen Union ist, und es darf nicht zur Diskriminierung von Personen führen, die kein Zertifikat besitzen. Die Daten der Bürgerinnen und Bürger müssen sicher sein, und nur notwendige Daten sollten in das Zertifikat aufgenommen werden.“

Hintergrund

Am 17. März 2021 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über ein digitales grünes Zertifikat zur Erleichterung der Freizügigkeit in der EU vor (2021/0068 (COD)) sowie einen begleitenden Vorschlag über Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten oder dort wohnen (2021/0071 (COD)).

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