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Spanien: Reisehinweis wird zur Reisewarnung

REISEN TOURISMUS

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen in Spanien im Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Aragón, Katalonien und Navarra wird derzeit aufgrund erneut hoher Infektionszahlen und örtlichen Absperrungen gewarnt.

Epidemiologische Lage

Spanien war von COVID-19 stark betroffen. Allerdings gibt es derzeit neue regionale Infektionsherde in Aragón, Katalonien und Navarra mit einer Inzidenz von mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Robert-Koch-Institut diese Gebiete zu Risikogebieten erklärt hat. Daraus resultiert eine Quarantäneverpflichtung in Deutschland, die man durch einen negativen COVID-19-Test vermeiden kann. Für die übrigen Regionen liegt die Zahl der Neuinfektionen unterhalb von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.

Einreise

Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 wieder möglich. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.

Seit 1. Juli 2020 müssen Flugreisende nach einer Resolution der spanischen Regierung grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Bis zum 31. Juli 2020 kann auch weiterhin ein Formular in Papierform bei Einreise ausgefüllt werden.

Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.

Für Personen, die nach einem Aufenthalt in den autonomen Gemeinschaften Aragón, Katalonien und Navarra zurück nach Deutschland reisen, kann gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer eine Pflicht zur Absonderung bestehen.

Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.

Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen.

Durch- und Weiterreise

Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen mehr.

Reiseverbindungen

Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.

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